Fördergelder für Existenzgründer

Viele Existenzgründer wissen überhaupt nicht, dass sie Fördergelder für die Gründung eines Unternehmens vom Staat beanspruchen können, die zum Teil nicht einmal zurückgezahlt werden brauchen. Auch haben Existenzgründer Anspruch auf zinsgünstige Darlehen. Die Fördergelder werden gezahlt, um dem Unternehmer die Führung eines erfolgreichen Unternehmens zu erleichtern.

Als erstes besteht für einen Arbeitslosen die Möglichkeit, wenn er noch kein Jahr arbeitslos ist, beim Arbeitsamt Fördergelder bei einer Existenzgründung zu erhalten. Darüber sollte man sich mit seinem Sachbearbeiter beim Arbeitsamt über einem zustehende Fördergelder unterhalten. Meistens wird man dann durch das Arbeitsamt zu einem kurzen Existenzgründungsseminar geschickt, um einen genaueren Einblick zu erhalten. Es ist aber auch durchaus möglich, sich mit einem Unternehmensberater über die Existenzgründung und einem zustehende Fördergelder zu reden, dieser erstellt dann auch einen Businessplan, den man mit seinem Antrag auf Gewährung von Fördergeldern als Existenzgründer beim Arbeitsamt vorlegen muss. Auf dem Antrag auf Fördergelder für Existenzgründer muss auch von sachkundiger Stelle, sei es eine Kammer, ein Steuerberater oder der Unternehmensberater bestätigt werden, dass der Existenzgründer nach seiner beruflichen Qualifikation zur Ausübung der entsprechenden Selbständigkeit geeignet ist. In der Regel bewilligt das Arbeitsamt dann Fördergelder in der Form, dass der Existenzgründer für weitere neun Monate sein bisher erhaltenes Arbeitslosengeld zuzüglich einer Pauschale von € 300,– für Versicherungen erhält. Wenn keine größeren Aufwendungen für die Existenzgründung erforderlich sind, ist der Existenzgründer mit diesen Fördergeldern gut bedient, da er sich krankenversichern kann und sich um seinen Lebensunterhalt in den ersten neun Monaten keine Sorgen machen braucht. In dieser Zeit kann er sein Unternehmen langsam aufbauen und mit Hilfe der Fördergelder seinen Unterhalt bestreiten, in der Regel wirft es auch nach Ablauf dieser Zeit genügend Gewinn ab. Danach hat der Existenzgründer die Möglichkeit unter Darlegung seiner aktuellen Einkommensverhältnisse aus dem Unternehmen einen weiteren Antrag auf Fördergelder zu stellen, dann wird ihm aber in der Regel nur noch die Pauschale für die Versicherungen gezahlt. Der Anspruch auf weitere Fördergelder besteht dann nicht mehr. Diese Fördergelder für Existenzgründer brauchen nicht zurückgezahlt werden, da der Existenzgründer auf diese Weise ja versucht, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen und selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Außerdem will der Staat dem Existenzgründer durch die Zahlung dieser Fördergelder den Start in ein erfolgreiches Unternehmen erleichtern. Denn je erfolgreicher jeder einzelne Existenzgründer ist, desto weniger Arbeitslose wird es auf Dauer geben. Es bestehen auch Möglichkeiten, bei Arbeitslosengeld II beziehungsweise Hartz 4 Bezug Fördergelder für Existenzgründer zu erhalten. Über diese Möglichkeiten sollte man sich ausführlich mit seinem Sachbearbeiter beraten.

Manchmal reicht es aber auch nicht aus, sich den Lebensunterhalt als Existenzgründer für die nächsten Monate durch Fördergelder gesichert zu haben und seine Krankenkasse bezahlen zu können. Bei einigen Existenzgründungen ist Kapital erforderlich, um zum Beispiel die Geschäftsräume einzurichten, was natürlich nicht durch die Fördergelder zu bezahlen ist. Hier bestehen einige Möglichkeiten, um zinsgünstige Darlehen für Existenzgründer zu erhalten. Über diese Möglichkeiten sollte man sich als erstes mit seiner Hausbank unterhalten. Anschließend kann man immer noch Angebote von anderen Banken einholen, um Vergleiche ziehen zu können.
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