Fördermittel für Immobilien
Leichtere Baufinanzierung durch geeignete Fördermittel für Immobilien
Wer Immobilien für die Eigennutzung baut oder erwirbt oder auch bestimmte Renovierungen durchführt, kann dafür Fördermittel erhalten. Verschiedene Institutionen kommen für die Beantragung infrage. Immobilien können sowohl vom Bund als auch von den Ländern sowie von der Europäischen Union für die eigene Nutzung gefördert werden. Darüber hinaus stehen Fördermittel für Immobilien für vergünstige Finanzierungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Auch Bausparverträge oder Riesterverträge eignen sich dazu, Immobilien durch Fördermittel günstiger zu finanzieren. So besteht die Möglichkeit, mithilfe von Wohnungsbauprämien, den neuen Wohn-Riesterverträgen, dem Baukindergeld und der Eigenheimzulage spezielle Fördermittel für Immobilien zu erhalten. Darüber hinaus gibt es auch noch eine Förderung für Umbaumaßnahmen, z.B. zur Wärmedämmung, wegen Pflegedürftigkeit oder für besondere Energiesparmaßnahmen. Die Beantragung der Fördermittel für Immobilien erfolgt immer, bevor der Kauf- oder Bauvertrag geschlossen wird. Die einzige Ausnahme bilden hier Förderungen, die im Wege der Eigenheimzulage oder des Baukindergeldes beantragt werden. Sie können erst nach Fertigstellung der Maßnahme beantragt werden.
Zunächst einmal sind die Bundesländer zuständig für die Gewährung der Fördermittel für Immobilien. Wohneigentum mithilfe solcher Förderungen zu finanzieren, setzt ein umfangreiches Antragsverfahren voraus. Außerdem unterscheiden sich die Programme der Fördermittel für Immobilien von Bundesland zu Bundesland. Hier kann ein Beratungsgespräch mit der Hausbank Aufschluss darüber geben, welche Fördermittel beantragt werden können. Eine Ausnahme bildet die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau. Sie hat Fördermittel für Immobilien im Programm, die aber immer über eine gesonderte Bank im Rahmen der Gesamtfinanzierung beantragt werden müssen. Das Wohnungseigentumsprogramm besagt, dass maximal 30 Prozent der Anschaffungssumme (oder der Baukosten) durch diese Fördermittel finanziert werden können. Die Förderung geschieht hier über ein zinsverbilligtes Darlehen, das im ersten Jahr tilgungsfrei geführt wird.
Ein Riestervertrag ist ebenfalls ein Weg zum passenden Fördermittel für selbst genutzte Immobilien. Hier fließen die staatlichen Zulagen in die Finanzierung ein. Auch aus bereits bestehenden Riester-Rentenverträgen können Beträge als Fördermittel für Immobilien generiert werden. Das bereits vorhandene Vertragsguthaben darf einschließlich der staatlichen Zulagen zum Beispiel zum Tilgen einer Hypothek für selbst genutzte Immobilien eingesetzt werden. Zusätzlich können die Beiträge zum Wohn-Riestervertrag auch noch steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Besonders für Familien mit Kindern, die neben der eigenen auch noch die Kinderzulage erhalten, ist Wohn-Riestern eine attraktive Möglichkeit für die Beantragung solcher Fördermittel. Wohneigentum zu bauen oder zu erwerben lässt sich damit auch für Familien mit mehreren Kindern leichter realisieren. Riesterfähig ist nur die Finanzierung von selbst genutzten Immobilien. Außerdem darf die Immobilie nicht vor dem 31.12.2007 erworben oder gebaut worden sein, um diese Fördermittel aus staatlichen Zulagen zu erhalten. Durch die zusätzliche Tilgung, die mithilfe der Dauerzulagen erfolgen kann, verkürzt sich die Finanzierungszeit. Es ist aber auf jeden Fall zu beachten, dass Fördermittel für Immobilien, die aus Riesterverträgen entnommen wurden, nur solange gelten, wie die Immobilien selbst genutzt werden. Wer sein Wohneigentum verkauft oder vermietet, muss die bisher in die Finanzierung eingeflossenen Zulagen zurückzahlen.
Es gibt im Bereich der besonderen Umbaumaßnahmen spezielle Fördermittel für Immobilien, die aufgrund eines Pflegefalls umgebaut werden müssen. Diese besonderen Fördermittel können für selbst genutzte Immobilien über die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.
Ich finde, dass gerde für Pflegefälle noch weitere Fördermittel zu Verfügung stehen sollten.
Ich finde die Fördermittel für Immobilien leider ziemlich eingeschränkt. Ich hoffe, das wird wieder besser.
@Sven: Das liegt auch daran, dass das Fördervolumen für Immobilien zur Selbstnutzung stark reduziert wurde. Im Wohnraumförderungsprogramm für 2011 ist zu lesen, dass der größte Teil des diesjährigen Fördervolumens für die noch nicht erledigten Anträge aus 2010 reserviert ist.
Zum Glück wird das bereits eingestellte Programm, für den altersgerechten Umbau von der KfW, auch 2012 in Eigenregie weitergführt.